Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Webdesign Agentur Greifswald – Inhaber: Bennet Arp
Stand: 08.05.2026
§ 1 Geltungsbereich und Definitionen (1) Diese AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Webdesign Agentur Greifswald, Inhaber Bennet Arp, Moorbachstraße 3, 49134 Wallenhorst (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). (2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. (3) Die „Textform“ im Sinne dieser AGB schließt neben der E-Mail ausdrücklich auch die Kommunikation über Instant-Messaging-Dienste mit aktivierter Lesebestätigung (z. B. WhatsApp, Slack) gemäß § 126b BGB ein.
§ 2 Vertragsschluss, Bestätigungsschreiben und Ideenschutz (1) Angebote des Auftragnehmers sind für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Erstellungsdatum bindend. (2) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots und anschließende Auftragsbestätigung zustande. (3) Kaufmännisches Bestätigungsschreiben: Eine Auftragsbestätigung des Auftragnehmers gilt als kaufmännisches Bestätigungsschreiben. Widerspricht der Auftraggeber dem Inhalt nicht innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Erhalt in Textform, gilt der Vertrag mit dem in der Bestätigung genannten Inhalt als verbindlich geschlossen. (4) An Entwürfen, Konzepten und Unterlagen aus der Angebotsphase werden keine Nutzungsrechte eingeräumt. Eine unbefugte Nutzung durch den Auftraggeber ist untersagt.
§ 3 Leistungsumfang, Domains und administrative Rechte (1) Der Leistungsumfang umfasst Webdesign, Webentwicklung, E-Commerce-Lösungen, SEO, SEA, Hosting, Wartung, Social Recruiting sowie KI-Systeme. (2) Domains werden, sofern nicht anders vereinbart, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers registriert. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit oder die Freiheit von Rechten Dritter. (3) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, besteht kein Anspruch auf Herausgabe interner Projektdateien, Entwicklungsumgebungen, Build-Systeme, Lizenzkonten, Framework-Konfigurationen oder administrativer Zugänge. (4) Soweit der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Erstellung von Rechtstexten unterstützt, handelt es sich um eine rein technische Dienstleistung. Die inhaltliche Prüfung und die finale rechtliche Verantwortung liegen ausschließlich beim Auftraggeber. (5) Der Auftragnehmer ist zur Einschaltung von Subunternehmern berechtigt.
§ 4 Online-Marketing, KI und Drittplattformen (1) Keine Erfolgsgarantie: Bei SEO, SEA und Social Media Ads wird das fachgerechte Bemühen geschuldet, jedoch keine spezifischen Ergebnisse. (2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Änderungen, Einschränkungen oder Ausfälle von Drittplattformen, APIs oder externen Diensten (z. B. Shopify, Meta, OpenAI, Google). (3) KI-Systeme: Der Auftraggeber ist verpflichtet, KI-generierte Inhalte vor Veröffentlichung fachlich und rechtlich zu prüfen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, Veröffentlichungen oder automatisierte Kommunikation auf Basis von KI-generierten Inhalten. (4) Besonderheit Heilberufe: Bei Leistungen für Ärzte etc. trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit aller Inhalte, auch wenn diese vom Auftragnehmer entworfen wurden. (5) Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung. Eine Haftung für Abmahnungen aufgrund fehlerhafter Rechtstexte ist ausgeschlossen.
§ 5 Kompatibilität und Wartungsfenster (1) Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keine Kompatibilität mit veralteten Browsern, Betriebssystemen oder Endgeräten. Maßgeblich ist der Stand gängiger Browser zum Zeitpunkt der Abnahme. (2) Geplante Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates und technische Anpassungen können zu vorübergehenden Einschränkungen der Verfügbarkeit führen. Diese stellen keinen Mangel dar.
§ 6 Mitwirkungspflichten, Fristen und Freigabe (1) Der Auftraggeber stellt alle Inhalte digital zur Verfügung und behält Sicherheitskopien (Backups). (2) Liefer- und Fertigstellungsfristen verlängern sich angemessen, sofern der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig erbringt. (3) Projektpausen: Wird ein Projekt auf Wunsch des Auftraggebers oder mangels Mitwirkung für mehr als drei (3) Wochen unterbrochen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen zu 100 % abzurechnen. (4) Freigabepflicht: Mit der Freigabe oder produktiven Nutzung übernimmt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der Inhalte.
§ 7 Abnahme und Mängelhaftung (1) Der Auftragnehmer kann Teilleistungen zur Abnahme vorlegen. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn innerhalb von sieben (7) Werktagen keine begründete Mängelrüge erfolgt oder der Auftraggeber das Werk produktiv nutzt. (2) Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer erhält zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. (3) Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Werkleistungen gegenüber Unternehmern 12 Monate ab Abnahme.
§ 8 Hosting und Wartung (1) Verfügbarkeit Hosting: 98 % im Jahresmittel. Wartungsverträge haben 12 Monate Mindestlaufzeit bei einmonatiger Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit. (2) Preisanpassung: Der Auftragnehmer kann die Vergütung für laufende Leistungen mit einer Frist von 6 Wochen anpassen, sofern sich die eigenen Kosten nachweislich um mehr als 15 % erhöht haben. Die Anpassung beträgt maximal 10 %. (3) Bei Hosting-Dienstleistungen Dritter (z. B. All-Inkl) gelten ergänzend deren Bedingungen. Der Auftragnehmer schuldet nur die fachgerechte Auswahl und Koordination.
§ 9 Vergütung, Scope Creep und Zahlungsverzug (1) Zahlungsplan: 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 50 % nach Abnahme bzw. Fertigstellungsmeldung. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen fällig. (2) Scope Creep: Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Auftraggebers nach Projektbeginn (Change Requests) sind gesondert zu vergüten, sofern sie nicht vom ursprünglichen Leistungsumfang umfasst sind. Der Auftragnehmer ist berechtigt, hierfür die Projektlaufzeit angemessen anzupassen. (3) Service-Fee: Für Fremdleistungen berechnet der Auftragnehmer eine Gebühr von 20 % (maximal 100,00 Euro netto pro Drittanbieter-Leistung). (4) Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen, Hosting oder Wartung bis zum vollständigen Zahlungsausgleich vorübergehend auszusetzen.
§ 10 Nutzungsrechte und Archivierung (1) Die Einräumung sämtlicher Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Zahlung aller offenen Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis. (2) Ausschluss offener Daten: Die Herausgabe von Quelldateien oder Quellcodes ist nicht geschuldet. (3) Urheberbenennung: Der Auftragnehmer darf das Projekt als Referenz nutzen und Urheberhinweise (auch im Quellcode) platzieren. Die Entfernung von Agenturkennzeichnungen bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers. (4) Archivierung: Nach Abschluss des Projekts besteht keine Verpflichtung zur dauerhaften Archivierung von Projektdateien oder Inhalten.
§ 11 Haftungsbeschränkung (1) Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes. (2) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. (3) Haftungsfreistellung: Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter (z. B. HWG-Verstöße) vollumfänglich frei, sofern diese auf freigegebenen Inhalten basieren.
§ 12 Kündigung von Projektverträgen (1) Der Auftraggeber kann den Projektvertrag (Werkvertrag) jederzeit gemäß § 648 BGB kündigen. (2) Kündigt der Auftraggeber vor Fertigstellung, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen. Die ersparten Aufwendungen werden pauschal mit 20 % der auf den noch nicht erbrachten Leistungsteil entfallenden Vergütung angesetzt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis geringerer ersparter Aufwendungen vorbehalten.
§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung (1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragserfüllung. (2) Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 14 Schlussbestimmungen (1) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Osnabrück. (2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Textform. (3) Sollten Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Punkte unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.